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News (BVG)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge (BVG) im kommenden Jahr 2024 um 0,25 Prozent auf neu 1.25%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der jeweiligen BVG-Vorsorgeeinrichtung, festgelegt.
Lohn-Obergrenze in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
Der Bundesrat hat beschlossen, auch im Jahr 2024 den maximal versicherbaren UVG-Jahreslohn auf CHF 148'200.- zu belassen.
Wissenswert (BSV)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
"Der Vaterschaftsurlaub tritt am 01. Januar 2021 in Kraft."
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volkabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60.3% angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 01. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.